“Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. … Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. … Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation (Anmerkung: Gemeint ist eine Unterrichts-Simulation.) auch praktisch durchgeführt werden.”
auf gut deutsch:
- Die praktische Prüfung darf insgesamt nur 30 Minuten betragen.
- Die Präsentation / Durchführung (Unterrichts-Simulation) soll maximal 15 Minuten dauern.
Die Prüfung wäre rechtswidrig,
- wenn sie insgesamt deutlich länger als 30 Minuten dauerte
- wenn die Präsentation oder die Unterrichtssimulation deutlich länger als 15 Minuten dauerte – Die jahrelange Vorgabe der IHK Karlsruhe war zum Beispiel nicht rechtskonform: “10 – 20 Minuten”
Es gibt IHKs, zum Beispiel die IHK Köln, bei denen die Vorgabe für die Präsentation bzw. Unterrichtssimulation lautet: “maximal zehn Minuten”. Das ist rechtskonform.