Muss sich der Inhalt meiner Unterrichtssimulation auf die Ausbildungsordnung beziehen?

Im Prinzip ja!

Sofern Sie aktuell in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wählen Sie einfach eine Ausbildungsordnung aus, in der der von Ihnen gewünschte Lehr- / Lerninhalt als Mindestinhalt vorgegeben ist ist. – Falls Sie hierzu Schwierigkeiten haben sollten, schreiben Sie mir bitte eine eMail: info@memoPower.de