Welche Gesetzestexte brauche ich in der schriftlichen Prüfung?

Es kann sein, dass Sie zu einzelnen Prüfungsfragen den passenden Gesetzestext gut gebrauchen könnten.

  • Manchmal wird der betreffende §§-Text innerhalb der Prüfungsaufgaben mitgeliefert – manchmal aber auch nicht.
  • Einige wenige IHKs erlauben es nicht, dass Sie eine eigene Gesetzestext-Sammlung (zum Beispiel “Arbeitsgesetze” von “Beck-Texte im dtv”) mit in die Prüfung nehmen. Diese IHKs, zum Beispiel die IHK Köln, stellen den Prüflingen eine entsprechende Gesetzestext-Sammlung innerhalb der schriftlichen Prüfung kostenfrei zur Verfügung.
  • Die meisten IHKs erlauben, dass Sie die Broschüre “Ausbildung & Beruf” in der Prüfung verwenden. In dieser Broschüre sind die ggf. erforderlichen Gesetzestexte (BBiG und JArbSchG) mit enthalten; Sie könnten dann auch während Ihres OnlineKurses darin nachlesen … das ist aber nicht erforderlich!

    Manche (aber nicht alle) IHKs erlauben es sogar, dass Sie schon vor der Prüfung die für Sie vermutlich wichtigen Textteile farblich markieren; bitte fragen Sie ggf. rechtzeitig vor der Prüfung nach.

Sie können diese Broschüre kostenfrei beziehen: HIER