Bei welcher 'zuständigen Stelle' darf / muss ich mich zur AEVO-Prüfung anmelden?

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird jeweils nur von der ‘zuständigen Stelle’ gesprochen; das ist im Normalfall die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Handwerkskammer (HwK). – Es gibt zahlreiche weitere zuständige Stellen, zum Beispiel Rechtsanwaltskammern, Notarkammern, Ärztekammern, Apothekenkammern, Landwirtschaftskammern.

Sie können die prüfende IHK / HwK nicht frei wählen: Grundsätzlich ist diejenige IHK / HwK für die Abnahme der AEVO-Prüfung zuständig, …

  • in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben oder
  • in deren Bezirk Sie arbeiten oder
  • in deren Bezirk Sie an einem Vorbereitungsseminar zur AEVO-Prüfung teilnehmen. – Inwieweit das auch für einen OnlineKurs / Fernlehrgang zutrifft, ist (vermutlich) noch nicht geklärt: Es könnte der Sitz des Unternehmens sein, das den OnlineKurs anbietet, in diesem Fall die IHK Köln, Zweigstelle Oberberg (Gummersbach).

Hier finden Sie eine Liste aller 79 IHKs / eine Liste aller 53 HwKs in Deutschland.