Was ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Prüfung krank bin?

Wenn Sie von Ihrem Arzt den “gelben Schein” (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bekommen, der Ihre Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich des Prüfungstermins bescheinigt, dann sind Sie zum Prüfungstermin auch ‘rechtlich’ krank und für Ihr Nichterscheinen bei der Prüfung entschuldigt.

Reichen Sie der zuständigen Stelle (IHK / HwK) die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend ein, am besten als PDF oder als Foto an eine eMail anhängen und lassen Sie sich den Zugang dieser eMail von der zuständigen Stelle bestätigen! (Manche eMail-Programme ermöglichen eine automatische Zugangsbestätigung vom eMail-Server des Empfängers – außerdem auch die Anforderung einer Lesebestätigung.)

Sie dürfen aber auch trotz Krankschreibung an der Prüfung teilnehmen!

Vor Prüfungsbeginn werden Sie – allgemein im Plenum – gefragt, ob Sie gesund sind bzw. ob Sie trotz Krankschreibung an der Prüfung teilnehmen wollen.

Sofern Sie trotz Krankschreibung an der Prüfung teilnehmen, aber anschließend mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden sein sollten, haben Sie kein Recht, gegen das Prüfungsergebnis mit der Begründung “Ich war ja krank.” Widerspruch einzulegen.