- Berufsbildungsgesetz (BBiG) – mit den Änderungen von 2020
- Ausbildereignungsverordnung (AEVO) – gültig seit August 2009
- Ausbildungs(Ver)Ordnungen – Download-Möglichkeit zahlreicher Ausbildungs(Ver)Ordnungen
- Regelungen zu Ausbildungsnachweisen (der IHK Köln) – Das BBiG enthält seit März 2017 eine Regelung, nach der Ausbildungsnachweise zu führen sind. Zuvor ergab sich die eventuelle Pflicht zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen lediglich durch die jeweilige Ausbildungsordnung und / oder durch den Ausbildungsvertrag. – Das BBiG erlaubt seit März 2017 auch das Führen von digitalen Ausbildungsnachweisen.
Die für die AEVO-Prüfung relevanten rechtlichen Regelungen sind innerhalb der AEVO-Lernkartei und in vielen Fällen zusätzlich innerhalb des AEVO-OnlineKurses in einfacher Sprache erklärt.