
Hinweis: Die Formulierungen müssen laut Rechtsprechung „wohlwollend“ sein! – Selbst eine schlechte Bewertung kann wohlwollend formuliert werden, zum Beispiel
- indem sehr gute / gute Bewertungen unterbleiben: „Sie arbeitete
jederzeit sehrzuverlässig, zielstrebig und sorgfältig.„ - indem entsprechende Floskeln verwendet werden: „Sie hatte sich darum bemüht, zuverlässig ….„
Tipp: Die IHKs von NRW stellen eine Software zum schnellen Erstellen von Ausbildungszeugnissen kostenfrei zur Verfügung.
nur zur Entspannung und falls Sie Lust darauf haben:
