5.11 Markierung der fünf Mindestinhalte und die zwei Merkhilfen

Das sind die fünf Mindestinhalte jeder Ausbildungsordnung (am Beispiel der Ausbildungsordnung für Köche / Köchinnen): Hinweis: Zur Ausbildungsordnung der Köche gehört eine Anlage nach § 4 der Ausbildungsordnung, bei anderen Ausbildungsordnungen können es mehrere Anlagen nach § 4 sein. Das Ausbildungsberufsbild enthält die RichtLernZiele: Der Ausbildungsrahmenplan besteht aus der Anleitung zur sachlichen (WAS) und der […]

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