TG 11.6 – zwölf Mindestinhalte nach BBiG

Lernschritt:
Grafik von pixabay.com

In der Ausbildereignungsprüfung könnte ein Prüfling gefragt werden, welche Inhalte in einem Ausbildungsvertrag nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) mindestens geregelt sein müssen.

Ggf. könnte ein Prüfling zu allen zwölf Punkten einiges sagen, aber er ist im Normalfall nicht darauf vorbereitet, die Punkte von sich aus aufzuzählen.

In meinen AEVO-Präsenzseminaren hatte jeweils etwa die Hälfte der Teilnehmer passende ‚Grafik-Kunstwerke‘ erstellen können. Diese mnemonischen Bilder hatten zwar häufig nicht allen Teilnehmerkollegen gefallen, aber der jeweilige ‚Künstler‘ hatte eine sehr gute Erinnerung an die rechtlichen Mindestinhalte … und das war ja eines der beiden Ziele.

Das zweite Ziel dieser Übung war, dass sich die Teilnehmer – über den Umweg der Suche nach Bildern – jeweils intensiv mit jedem der zwölf Punkte befassen sollten. Auch diese gedankliche Arbeit führt übrigens zum Aufbau von Erinnerungsspuren!

Wie könnten Sie diese zwölf Punkte visualisieren?

Statt zwölf einzelner Bilder sind die zwölf Punkte mit Hilfe eines integrierenden Gesamtbildes (eine Art Collage) deutlich leichter erinnerbar!

Bitte schicken Sie mir Ihre Lösungsidee an info@memoPower.de – Anschließend werde ich Ihnen die Lösungsideen Ihrer Kollegen schicken … sowie meine Variante.

  • Welche Erkenntnis können Sie – für Ihre Bildungsarbeit – aus diesem Lernschritt ziehen?
  • Welche Absicht wollen Sie – für Ihre Bildungsarbeit – aus diesem Lernschritt ableiten?

Reflexionsbogen (PDF) zum Download

Back to:
Sie sind im Kurs: ,